Prüfung Ihres Anspruches auf Wohngeld

Online-Wohngeldrechner
Der Online-Wohngeldrechner berechnet auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind). Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines schriftlichen Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden nicht gespeichert.
Hier geht es zum Wohngeldrechner:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=SH
Hinweis:
Dem Wohngeldrechner liegen die Rechtsgrundlagen ab dem 01.01.2023 zugrunde.
Die für die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Nortorfer Land zuständige Wohngeldstelle:
Amt Nortorfer Land
Fachdienst III/2 -Soziale Angelegenheiten-
Niedernstraße 6
24589 Nortorf
Ansprechpersonen:
Frau Mutschinski: Email: mutschinski(at)amt-nortorfer-land.de; Telefon 04392/401-118
Frau Wonneberger: Email: wonneberger(at)amt-nortorfer-land.de; Telefon 04392/401-120
Die folgende Antragsformulare sind verfügbar:
- Informations-/Hinweisblatt zum Wohngeldantrag
- Antrag auf Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind)
- Antrag auf Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind)